Wer das Dach seines Hauses nicht auf die ersten Frühlingsunwetter vorbereitet, muss das möglicherweise teuer bezahlen. Darauf weist der Düsseldorfer Dachdeckermeister Marc Peschel jetzt hin. Denn der nächste Sturm kommt bestimmt.
Die seit 2011 gesetzlich vorgeschriebene und 2016 verschärfte Windsogsicherung nach DIN 1055-4 „Einwirkungen auf Tragwerke – Windlasten“ schreibt vor, dass jedes Dach, das neu erstellt oder saniert wird, eine entsprechende Sicherung gegen den Windsog vorweisen muss.
„Diese verbindlich vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen berücksichtigen z. B. die regionale Lage des Hauses gemäß dem „Windatlas“, die Gebäudehöhe, die Dachart, die Dacheindeckung und die Bebauung rund um den Gebäudestandort“, so Peschel.
Vorsicht Sturm: „Die Verklammerung ist besonders wichtig“
Tatsächlich ist der Windsog die größere Gefahr als der Winddruck. Bei der Eindeckung von Steildächern mit Ziegeln oder Pfannen verwendet Marc Peschel meist Sturmklammern. Gerade in den Randbereichen des Daches ist diese Verklammerung besonders wichtig.
Ebenso muss aber auch ein flach geneigtes oder Flachdach – auch an der Unterkonstruktion – gegen Windsog gesichert werden. Und noch ein wichtiger Hinweis von Peschl: „Die gesetzlich vorgeschriebene Windsogsicherung ist auch für Solarmodule zu erfüllen“.
Natürlich gehört auch die regelmäßige Dachüberprüfung zu den Sicherheitsmaßnahmen. „Nur wer – auch bei Windstärken über 8 – eine solche Überprüfung durch den Fachbetrieb nachweisen kann, muss eine mögliche Kürzung bei der Schadensregulierung durch die Versicherung nicht fürchten“.
Mehr Informationen zum Thema Sturmprävention für Dächer erfahren Sie von Dachdeckermeister Marc Peschel persönlich.