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Extremwetter: Die Aussichten für ganz oben vom 10.07.2018

Extremwetter, Dach-Wartung

Derzeit ist das der Alltag auf deutschen Wetterkarten: „Schwere Sturmböen, Gewitter und Starkregen bis zu 80 l/m2 möglich“. Das nächste Extremwetter wird kommen, warnt der Düsseldorfer Dachdeckermeister Marc Peschel. Aber viele Hausbesitzer und Hausverwaltungen haben das Dach kaum darauf vorbereitet.

Nach Einführung der überarbeiteten DIN 1055-4 hat der Gesetzgeber verbindlich bereits seit 01.03.2011 eine Windsogsicherung vorgeschrieben. Sie betrifft alle nach diesem Stichtag errichteten oder sanierten Dächer mit einer Eindeckung aus Dachziegeln oder Dachsteinen gedeckt. Die Vorschrift wurde durch die Übernahme in das Fachregelwerk des deutschen Dachdeckerhandwerks gleichzeitig „Stand der Technik“.

Extremwetter: Alles eine Frage der Windlastzone

Diese DIN-Norm unterteilt Deutschland in vier Windlastzonen. Ein Dachdecker ist verpflichtet, die Windsog-Sicherungsmaßnahmen vor dem Neubau oder der Sanierung zu berechnen. Zu berücksichtigen sind neben der Windlastzone auch geophysikalische Gegebenheiten und die Nachbarbebauung. Gegen Windsog zu sichern sind allerdings auch Flachdächer und flach geneigte Dächer.

Oft wird zudem die Regensicherheit von Dächern sträflich vernachlässigt. So muss eine kontrollierte Wasserableitung stets möglich sein. Je steiler das Dach ist, desto schneller wird das Wasser abgeleitet. Dazu müssen Dachrinnen und Fallrohre richtig dimensioniert und fachgerecht montiert sein, so der Hinweis von Marc Peschel. Besonders wichtig ist beim Flachdach die Wasserabführung Schon bei einer Niederschlagsmenge von 80 l/m2 und einem Stau der Wassermassen auf dem Dach würde eine z. B. 200 m2 große Dachfläche mit einer zusätzlichen Belastung von 16 Tonnen zu kämpfen haben. Daher sind Notentwässerungssysteme verbindlich vorgeschrieben.

Wichtig bei Extremwetter: Immer auf dem neuesten Stand der Technik sein!

Vorsicht auch bei flach geneigten Dächern wie die beliebten Pultdächer. Die Hersteller geben z.T. Mindestdachneigungen von nur 8o an. Doch nach dem Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerks (und damit nach dem Stand der Technik) beträgt die Regeldachneigung bei Dachziegeln und Dachsteinen 22o. Bei Unterschreitung sind zusätzliche Maßnahmen bis zu einem wasserdichten Unterdach vorzusehen.

Wer als Hausbesitzer oder Hausverwaltung den Stand der Technik nicht erfüllt und/oder eine regelmäßige Dachüberprüfung unterlässt, riskiert den Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung. Und das auch bei Windstärken über 8, der sogenannten Sturmklausel. Werden durch unzureichend gesicherte Dachelemente oder eine unterlassene Dachwartung Dritte geschädigt, kann auch die Haftpflichtversicherung wegen mangelnder Verkehrssicherungsmaßnahmen den Verantwortlichen in Regress nehmen.

Mehr Informationen zum Thema Extremwetter erfahren Sie von Dachdeckermeister Marc Peschel persönlich.

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Silhouette: Dachdecker bei der Arbeit.