„Viele Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen denken, bei Unwetterschäden am Gebäude erstattet die Gebäudeversicherung automatisch ein neues Dach“, weiß Marc Peschel, Dachdeckermeister aus Düsseldorf. „Doch dabei werden gerne die Obliegenheitspflichten gegenüber der Versicherung vergessen“. Ein Überblick zum Thema Dachwartung.
Die Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung verpflichten Versicherungsnehmer u. a., das Dach in einem ordnungsgemäßen und schadenfreien Zustand zu erhalten. Der Beweis dafür kann am besten durch eine regelmäßige Überprüfung des Daches und seiner Komponenten durch einen entsprechend qualifizierten Dachdeckerbetrieb gewährleistet werden.
„Wir überprüfen bei der Dachwartung das Dach auf bestehende Schäden wie gelockerte Bauteile oder Eindeckungen,“ erklärt Peschel. „Zusätzlich beseitigen wir Verschmutzungen z. B. rund um Dachfensterumfassungen oder aus Dachrinnen“.
Dachwartungen nur von Dachdeckerbetrieben vornehmen lassen
Peschels dringender Rat dazu: „Nicht qualifizierte Personen wie Hausmeister sollten nie mit einer Dachwartung beauftragt werden, um Absturz- und Durchsturz-Unfälle zu verhindern“. Denn dann kann auch der Auftraggeber, also Immobilienbesitzer oder Hausverwaltung, in Regress genommen werden.
Übrigens profitiert von der regelmäßigen Wartung der Immobilienbesitzer. Denn gerade unentdeckte Mängel am Dach können die Energiebilanz des Gebäudes spürbar verschlechtern.
Wenn Sie mehr über das Thema Dachwartung erfahren möchten, lassen Sie sich von Dachdeckermeister Marc Peschel persönlich beraten.