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Schon gecheckt? Der DachCheck spart Geld vom 08.04.2021

Dachcheck

Wenn ein Auto nach 30 Jahren ein Totalschaden ist, bekommt der Halter von seiner Versicherung natürlich nicht den Neuwert ersetzt. Viele Hausbesitzer erwarten aber genau den Neuwert von der Gebäudeversicherung, wenn ihr altes Dach Opfer eines Unwetters geworden ist. Mit diesem Vergleich beschreibt der Düsseldorfer Dachdeckermeister Marc Peschel einen weit verbreiteten Irrglauben und empfiehlt einen regelmäßigen DachCheck. 

„Auch wenn der Sturm mit mehr als 8 Windstärken bläst, tritt die Gebäudeversicherung nicht automatisch für den Schaden ein“, erklärt Peschel. „Denn zu den Obliegenheitspflichten des Hausbesitzers oder der Hausverwaltung gehört auch, das Dach möglichst vor Schaden zu schützen“.

Mit einem regelmäßigen DachCheck durch einen Fachbetrieb kann diese Pflicht erfüllt werden. Bei der gründlichen Inaugenscheinnahme des Daches und seiner weiteren Bauteile können kleinere Schäden rechtzeitig erkannt und daraus resultierende Totalschäden oft verhindert werden.

Der DachCheck als Nachweis für Obliegenheitspflichten

Marc Peschel dazu: „Beim DachCheck durch uns als Dachdecker-Innungsbetrieb wird eine umfangreiche Checkliste abgearbeitet“. Diese Liste kann im Schadensfall als Nachweis für die Erfüllung der Obliegenheitspflichten gewertet werden.

„Im Vorfeld empfehlen wir die Vereinbarung, kleinere Arbeiten gleich mit zu erledigen“, so Peschels Tipp. „Das erspart dem Hausbesitzer eine neue Terminvereinbarung und zusätzliche Anfahrtskosten“.

Zum Schluss warnt Peschel: „Vorsicht bei den oft dubiosen Angeboten mobiler Handwerkerkolonnen. Hier hat eine an der Haustüre angebotene Dach-Überprüfung oft nur das Ziel, unnötige Reparaturen teuer zu verkaufen“.

Wenn Sie mehr über den DachCheck erfahren möchten, lassen Sie sich von Dachdeckermeister Marc Peschel persönlich beraten.

Dachcheck
Silhouette: Dachdecker bei der Arbeit.