Marc Peschel, Dachdeckermeister und Inhaber eines Arbeitsschutzhandels, erreichen immer häufiger Anfragen von verunsicherten Kollegen. Die Frage ist immer die gleiche: Ist eine Prüfung von Anschlagpunkten mittels Auszugsverfahren regelkonform? Hierzu klärt der Autor auf.
(mehr dazu im Originaltext)
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